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Der gehobene Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege
ist der pflegerische Teil der gesundheitsfördernden präventiven, diagnostischen,
therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung
der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten.
Er umfasst die Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen bei körperlichen
und psychischen Erkrankungen, die Pflege und Betreuung behinderter Menschen,
Schwerkranker und Sterbender sowie die pflegerische Mitwirkung an der Rehabilitation,
der primären Gesundheitsvorsorge, der Förderung der Gesundheit und
der Verhütung von Krankheiten im intra- und extramuralen Bereich. Die angeführten
Tätigkeiten beinhalten auch die Mitarbeit bei diagnostischen und therapeutischen
Verrichtungen auf ärztliche Anordnung.
Das Berufsbild des gehobenen Dienstes für Gesundheits-
und Krankenpflege umfasst alle auf pflegerisch- wissenschaftlichen Erkenntnissen
begründeten Tätigkeiten, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar
für den Menschen ausgeführt werden. Als ein integrierter Bestandteil
des Gesundheitssystems wirkt die Pflege im Rahmen der Gesundheitsmaßnahmen
sowohl bei der Förderung der Gesundheit und der Verhinderung von Krankheiten,
als auch bei der Pflege bei körperlichen und mentalen Erkrankungen sowie
der Betreuung behinderter Personen aller Altersstufen und bei der Rehabilitation
mit.
Die qualifizierte Pflege unterstützt die PatientInnen
oder KlientInnen bei der Wiedererlangung oder Stabilisierung ihrer Gesundheit.
Im Gesamtrahmen aller gesundheitsbezogenen Maßnahmen arbeiten die Angehörigen
des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege mit anderen Gesundheitsberufen
und -diensten zusammen, um die gesellschaftspolitischen Erfordernisse der Förderung
von Gesundheit, der Vermeidung von Krankheiten, der Betreuung kranker und behinderter
Menschen und der Rehabilitation sicherzustellen.
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